Bewertungsvorschriften für den Primarbereich
Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschriften gelten für die Leistungsbewertung in den Bildungsgängen der Primarstufe der: * Grundschulen * Gesamtschulen * Oberschulen
Punkteberechnung und Zensuren
Die Leistungsbewertung erfolgt anhand einer Punkteanzahl. Je nach erreichte Punktzahl werden folgende Zensuren vergeben: * 0-40 Punkte: 6 (ungenügend) * 41-50 Punkte: 5 (mangelhaft) * 51-60 Punkte: 4 (ausreichend) * 61-70 Punkte: 3 (befriedigend) * 71-80 Punkte: 2 (gut) * 81-90 Punkte: 1 (sehr gut) * 91-100 Punkte: 1 mit Sternchen (hervorragend)
Grundsätze der Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung ist: * fair und objektiv * transparent und nachvollziehbar * differenziert und berücksichtigt individuelle Stärken und Schwächen * fördernd und unterstützt den Lernfortschritt
Fazit
Die Beachtung dieser Bewertungsvorschriften gewährleistet eine einheitliche und gerechte Leistungsbewertung im Primarbereich. Sie ermöglichen eine fundierte Beurteilung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler und dienen als Grundlage für die weitere pädagogische Arbeit.
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